15. März 2021

Thema Arbeitsstunden

Arbeitsstundenregelung der aktiven Mitglieder für 2020

Damit wir uns einen Überblick über die Situation machen können, möchten wir euch bitten eure Arbeitsstundennachweise 2020 bis zum 6.4.2021 entweder in den Briefkasten an der Nordseite der Halle einzuwerfen, einem Vorstandsmitglied auszuhändigen oder via Post an den Vorstand zu senden.

Die Situation im vergangenen Jahr und der Wegfall der Veranstaltungen hat es allen Aktiven sicher nicht einfach gemacht auf die notwendige Anzahl von Stunden zu kommen. Der Vorstand bemüht sich aktuell eine Lösung in Form eines Beschlussvorschlages für die Mitgliederversammlung vorzubereiten, die der aktuellen schwierigen Lage ggf. auch im privaten Bereich der Mitglieder gerecht wird und Härten so weit als möglich vermeiden soll.

Hier wären z.B. eine Übertragung der Arbeitsstunden auf das Jahr 2021 und/oder 2022, aber natürlich auch eine Neufassung bzw. Ergänzung der Arbeitsstundenregelung für 2021 möglich. Die aktuelle Arbeitsstundenregelung gilt jedoch, bis sie durch Beschluss durch eine neue Arbeitsstundenregelung ersetzt wird, d.h. die Regelung kann nicht rückwirkend geändert werden.
Falls die Situation im laufenden Jahr wieder einen Ausfall der Veranstaltungen erzwingen würde, wäre hier eine zusätzliche Regelung für das Jahr 2021 denkbar, die ohne die Arbeitsstundenregelung grundsätzlich anzufassen weitere Härten vermeidet. Vorschläge von eurer Seite sind herzlich willkommen. Zusätzlich überlegen wir auch eine Befragung der Mitglieder durchzuführen, die Arbeitsstunden erbringen müssen.

Der Anlage ist die Situation allerdings recht gut bekommen, da einige Dinge durch den Ausfall der Veranstaltungen erledigt wurden, die normalerweise oder in der Intensität nicht statt gefunden hätten. Dafür unseren herzlichen Dank.

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