15. März 2021

Mitgliederversammlung

Aktuell können wir immer noch nicht absehen, wann unsere jährliche Mitgliederversammlung statt finden kann. Stand heute können wir keine Präsenz-Versammlungen mit mehr als 5 Personen aus maximal 2 Haushalten durchführen. Bei den wieder steigenden Infektionszahlen rechnen wir nicht damit, dass sich das mittelfristig ändern wird.

Eine Alternative wäre eine digitale virtuelle Mitgliederversammlung. Mit der  Verabschiedung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im März 2020 (gültig bis Ende 2021) sind virtuelle Mitgliederversammlungen in aller Regel auch ohne entsprechende Festlegung in der Satzung möglich. Zuvor musste solch eine Möglichkeit in der Satzung verankert sein. Solch eine virtuelle Versammlung wird dann genauso sorgfältig vorbereitet und protokolliert werden wie eine normale Versammlung. Die Ausübung des Stimmrechts kann im Umlaufverfahren schriftlich, via Email oder Fax mit einer gesetzten Frist erfolgen.

Digitale Lösungen, wie z.B. bei der EWU-Ba.-Wü.-Jahreshauptversammlung sehen wir leider nicht, da wir auf kein System zurück greifen können, mit dem die Mitglieder digital authentifiziert ggf. auch geheim abstimmen könnten. Die Wahl der Vorstandsmitglieder deren Wahl in diesem Jahr fällig ist, kann im Laufe des Jahres erfolgen. Die Vorstandmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung auch weiterhin im Amt. Damit sind wir zunächst einmal auf der sicheren Seite und müssen nicht befürchten ohne Vorstand dazustehen. Sobald wir hier eine Beschluss über die Durchführung der Mitgliederveranstaltung im Vorstand herbeigeführt haben, werden wir euch informieren.


Über Meinungsäußerungen würden wir uns freuen. Sprecht uns einfach an oder schickt uns eine Nachricht.

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