14. Mai 2020

Corona-Virus

Liebe Mitglieder,

ab 11.5. gelten auf der Anlage folgende Regeln. Bitte haltet die bisherigen allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz weiter ein:

1. Unsere Gemeinschaftsräume (Reiterstüble) sind weiter geschlossen.

2. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist bei jeglichen Tätigkeiten rund um die Betreuung der Pferde einzuhalten.

3. Die genannten Abstände sind zwischen den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen und auf allen Laufwegen einzuhalten.

4. Verzicht auf die gängigen Begrüßungsrituale – ein zugerufenes, freundliches „Hallo“ reicht aus.

5. Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und ggf. zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, Besen, Schubkarren etc. angefasst werden. Vor Verlassen der Anlage sind die Hände wieder gründlich zu waschen und ggf. zu desinfizieren.

6. Ärzte, Schmiede, Hufpfleger, Osteopathen und Physiotherapeuten können zur Behandlung auf die Anlage kommen. Die 5-Personen-Regel (s. Punkt 11) ist
auch hier einzuhalten. Wir empfehlen hierbei das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.

Mitglieder, die am Stall keine Möglichkeit haben, ihre Pferde artgemäß zu bewegen, können unsere Reithalle weiter nutzen. Es gelten in der Reithalle folgende ergänzende Regeln:

7. Es dürfen max. vier Pferde in der Halle bewegt werden.

8. Jeglicher Unterricht und sportlicher Trainingsbetrieb sind in der Halle untersagt.

9. Es dürfen sich gleichzeitig maximal 5 Personen (s. Punkt 11) in der Reithalle aufhalten.

Für die Außenreitflächen gelten folgende ergänzende Regeln:

10. Reitunterricht darf auf den Freiluftreitflächen wieder stattfinden.

11. Die Anzahl der Personen in einer Trainings- und Übungsgruppe ist insgesamt auf 5 auf eine Mindestfläche von 1000 m² beschränkt (Reiter, Trainer und Begleitpersonen !). Diese Regel kann bei 5 Personen nur auf dem 40x60 Meter-Außenplatz eingehalten werden.

12. Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Auflagen verant-wortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. In der Halle hängen am Schwarzen Brett entsprechende Formulare, die vom verantwortlichen Reitlehrer bzw. Organisator auszufüllen und im Postkasten an der Nordseite einzuwerfen sind.

13. Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,
i) die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind,
oder
ii) die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

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